Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Mediengestalterin (nachfolgend „Victoria Limito“ genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unmittelbar nach Zugang widersprochen wird.
1. Urheber- und Nutzungsrechte
1.1. Alle Entwürfe und finalen Designs dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Victoria Limito weder verändert noch reproduziert oder nachgeahmt werden – auch nicht in Teilen.
1.2. Bei Verstoß gegen diese Regelung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Mit vollständiger Bezahlung werden dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck notwendigen Nutzungsrechte eingeräumt – standardmäßig einfache Nutzungsrechte. Die Mediengestalterin behält sich vor, ihre Arbeiten zur Eigenwerbung zu nutzen.
1.4. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte erfordert eine schriftliche Vereinbarung. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
1.5. Victoria Limito ist berechtigt, als Urheberin auf und im Zusammenhang mit dem Werk genannt zu werden. Bei unterlassener Namensnennung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der Vergütung fällig.
1.6. Alle Werke sind urheberrechtlich geschützt – auch dann, wenn die gesetzlich geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
1.7. Wiederverwendung oder erweiterte Nutzung ist nur mit zusätzlicher Vergütung und vorheriger Zustimmung möglich.
1.8. Victoria Limito hat Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung.
2. Vergütung
2.1. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2. Die Vergütung ist bei Lieferung fällig; bei Teillieferungen anteilig. Bei längerer Projektlaufzeit kann eine Abschlagszahlung je nach Aufwand verlangt werden.
2.3. Neukunden leisten eine Anzahlung von 50 % vor Projektbeginn.
2.4. Bei zusätzlicher oder erweiterter Nutzung wird eine gesonderte Vergütung fällig.
2.5. Wird keine Nutzung vorgenommen, bleibt die Mediengestalterin berechtigt, eine anteilige Vergütung für die erbrachten Leistungen zu berechnen.
2.6. Die Preisgestaltung orientiert sich – sofern nicht anders vereinbart – an den Empfehlungen des BDG (Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner).
2.7. Unentgeltliche Leistungen, insbesondere kostenlose Entwürfe, sind nicht üblich.
2.8. Anregungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und wirken sich nicht auf die Höhe der Vergütung aus – es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Notwendige Leistungen Dritter dürfen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden; dafür ist ggf. eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
3.2. Werden Leistungen im Namen von Victoria Limito abgeschlossen, stellt der Auftraggeber sie von allen Verpflichtungen frei.
3.3. Entstehende Nebenkosten (z. B. Modelle, Vorproduktionen) sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.4. Reise- und Spesenaufwand, der für die Projektabwicklung notwendig ist, wird gesondert abgerechnet.
4. Eigentum und Rückgabe
4.1. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte übertragen – kein Eigentum an Originalen. Originale sind innerhalb von drei Monaten nach Lieferung zurückzugeben.
4.2. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Wiederherstellungskosten vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Victoria Limito ist nicht verpflichtet, offene Daten oder Rohdateien herauszugeben. Falls gewünscht, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.
5.2. Eine Veränderung überlassener Dateien ist nur mit Zustimmung der Mediengestalterin erlaubt.
5.3. Der Versand und die Übertragung erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.
5.4. Für technische Mängel an übergebenen Daten haftet Victoria Limito nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Korrekturen, Produktionsbegleitung & Belegexemplare
6.1. Vor Produktion sind Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.
6.2. Produktionsbegleitung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. In diesem Fall trifft die Mediengestalterin Entscheidungen nach eigenem Ermessen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten sind der Mediengestalterin 10 einwandfreie Belege kostenlos zu überlassen – bei Kleinauflagen mindestens 2 %.
7. Haftung
7.1. Die Mediengestalterin haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
7.2. Versand und Rückversand erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.
7.3. Mit Freigabe der Entwürfe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalte (Text, Bild etc.).
7.4. Für marken-, wettbewerbs- oder patentrechtliche Prüfungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
7.5. Beanstandungen müssen spätestens 14 Tage nach Lieferung schriftlich erfolgen.
7.6. Bei Fremdleistungen haftet Victoria Limito nicht für deren Qualität oder Ergebnisse.
7.7. Die finale Freigabe liegt beim Auftraggeber. Wird sie der Mediengestalterin übertragen, haftet sie nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
8. Gestaltungsfreiheit & Vorlagen
8.1. Innerhalb des Auftragsrahmens besteht kreative Freiheit. Änderungen nach Produktionsbeginn gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.2. Zusätzliche Leistungen oder Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
8.3. Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, können eine Vergütungserhöhung oder Schadenersatzpflicht auslösen.
8.4. Der Auftraggeber versichert, dass übergebene Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für Verstöße haftet er in vollem Umfang.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Gerichtsstand ist der Sitz von Victoria Limito, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
9.2. Sollte eine dieser Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen davon unberührt.